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Versicherungspflicht
 
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Arbeitnehmer sind pflichtversichert, wenn der regelmäßige Brutto-Arbeitsverdienst eine bestimmte Höchstgrenze pro Jahr nicht übersteigt. Diese Grenze beträgt 75 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung und steigt jährlich mit der Entwicklung der Löhne und Gehälter. Für 2002 beträgt die Krankenversicherungs-Pflichtgrenze 40.500 EUR. Das entspricht einem regelmäßigen Gehalt von 3375 EUR im Monat. Ebenfalls pflichtversichert sind:
  • Studenten der staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen
  • Praktikanten oder Auszubildende des zweiten Bildungsweges
  • Rentner, wenn sie bereits vorher längere Zeit Mitglied in der Pflichtversicherung waren
  • Behinderte, die in einer staatlich anerkannten Werkstätte beschäftigt sind oder an berufsfördernden Maßnahmen teilnehmen
  • Arbeitslose, wenn sie Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit erhalten
  • landwirtschaftliche Unternehmer
  • hauptberuflich mitarbeitende Familienangehörige des landwirtschaftlichen Unternehmens, wenn sie mindestens 15 Jahre alt oder als Auszubildende in dem Unternehmen beschäftigt sind.
    Man kann der gesetzlichen Krankenversicherung aber auch freiwillig beitreten. In welchen Fällen, erfahren Sie im DBW-Ratgeber "Rund ums Geld im öffentlichen Dienst", der auch ein >>>Kapitel zur Kranken- und Pflegeversicherung enthält.

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