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Ratgeber Beihilfe
 
 
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Beihilfevorschriften - BhV

Artikel 1
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften - BhV) in der Fassung der 26. allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Beihilfevorschriften vom 1. November 2001

Inhaltsübersicht
    § 1 Anwendungsbereich, Zweckbestimmung und Rechtsnatur
    § 2 Beihilfeberechtigte Personen
    § 3 Berücksichtigungsfähige Angehörige
    § 4 Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen
    § 5 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen
    § 6 Beihilfefähige Aufwendungen bei Krankheit
    § 7 Beihilfefähige Aufwendungen bei Sanatoriumsbehandlung
    § 8 Beihilfefähige Aufwendungen bei Heilkur
    § 9 Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit
    § 10 Beihilfefähige Aufwendungen bei Vorsorgemaßnahmen
    § 11 Beihilfefähige Aufwendungen bei Geburt
    § 12 Beihilfefähige Aufwendungen in Todesfällen
    § 13 Beihilfefähige, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen
    § 14 Bemessung der Beihilfen
    § 15 Begrenzung der Beihilfen
    § 16 Beihilfen beim Tode des Beihilfeberechtigten
    § 17 Verfahren
    § 18 Übergangs- und Schlußvorschriften
Artikel 2 >>>weiter
Aufwendungen bei Empfängnisregelung, nicht rechtswidrigem Schwangerschaftsabbruch und nicht rechtswidriger Sterilisation. Direkt zur Vorschrift >>>weiter

Artikel 3
Inkrafttreten

Anlage 1
Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung. Direkt zur Vorschrift >>>weiter

Anlage 2
Zahnärztliche Leistungen

Anlage 3
Hilfsmittel

Anhang 1
Hinweise zum Gebührenrecht
Zu den Beihilfevorschriften - Ausland >>>weiter
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