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Beamtinnen und Beamte sollten sich privat krankenversichern....
 
Beihilfeberechtigte
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Für wen wird Beihilfe gewährt? Da die Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht beim Beamten endet,wird auch Beihilfe für den Ehegatten sowie für seine Kinder gewährt. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Angehörigen berücksichtigungsfähig sind. Der Ehegatte ist berücksichtigungsfähig, solange sein Einkommen eine entsprechende Grenze nicht überschreitet. Die Höhe dieser Grenze ist abhängig von der jeweils geltenden Beihilfevorschrift (in der Regel liegt die Einkommensgrenze bei 18.000,- EURO). Kinder sind grundsätzlich berücksichtigungsfähig, solange für sie ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Spätestens mit Vollendung des 27. Lebensjahres (verlängert um Wehr- oder Ersatzdienst) endet die Berücksichtigungsfähigkeit und damit der Beihilfeanspruch.
Wie hoch ist der Beihilfeanspruch? Die Beihilfe wird nur anteilig zu Ihren Krankheitskosten gewährt, und zwar in Höhe Ihres entsprechenden Beihilfebemessungssatzes (der Bemessungssatz ist abhängig von der jeweils geltenden Beihilfevorschrift).
Außerdem wird die Beihilfe in vielen Leistungsbereichen (z. B. Zahnersatz, Sehhilfen...) nicht auf den vollen Rechnungsbetrag gewährt, sondern nur auf den geringeren Betrag der sogenannten beihilfefähigen Aufwendungen. Hier entstehen also nicht unerhebliche Selbstbeteiligungen. Wie erreicht man eine volle Kostenerstattung? Die maßgeschneiderten SIGNAL Beihilfetarife bieten Ihnen eine optimale Ergänzung Ihres Beihilfeanspruches. Damit erreichen Sie zwei Ziele auf einmal. Zum einen können Sie Ihren Beihilfebemessungssatz auf 100 % ergänzen und zum anderen zusätzlich noch die wichtigsten Beihilfeeinschränkungen durch unsere speziellen Ergänzungstarife kostengünstig ausgleichen. Übrigens:Wenn Sie uns rechtzeitig informieren, passen wir Ihren Versicherungsschutz selbstverständlich ohne erneute Gesundheitsprüfung bedarfsgerecht an, beispielsweise wenn sich Ihr Beihilfebemessungssatz durch Eintritt in den Ruhestand ändert.
Wir haben das richtige Angebot für Sie. Mehr Informationen unter finden Sie hier
 
  Dem Öffentlichen Dienst
traditionell verbunden
Traditionell ist die SIGNAL IDUNA mit den Betrieben und Geschäfts-/Dienststellen aus dem Bereich des Öffentlichen Dienstes verbunden. Erste Vereinbarungen zur Zusammenarbeit wurden schon im Jahre 1898 und 1924 durch die Vorläufer der SIGNAL IDUNA Gruppe getroffen.
Die frühen Verbindungen unterstreichen die enge Beziehung der SIGNAL IDUNA zur Bahn, Post und zum Öffentlichen Dienst. Bis heute wurde diese Partnerschaft kontinuierlich weiterentwickelt und ausgebaut - mit dem Ergebnis, dass die SIGNAL IDUNA Gruppe mit ihrem umfassenden Sicherheitsangebot allen Wünschen und Anforderungen dieser Berufe in besonderer Weise gerecht wird.
Mehr Informationen über die SIGNAL IDUNA finden Sie hier.