Kliniken       Informationen       Gesundheit       Vorsorge       Kur       Impressum   
  Tipps zur Kur
  Kurorte
  Kneipp
  Mayr-Kur
  Beihilfeverordnung
  Beihilferecht des Bundes
  Beihilferecht der Länder
 
 



 Seitenanfang
 

Klinikverzeichnis-online: Allgemeines zum Beihilferecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

auch auf dieser Website informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte die Beschäftigten im öffentlichen Dienst über die Regelungen rund um das BEIHILFERECHT.

Der Informationsbedarf hierzu ist erheblich und durch die Veränderungen von gesetzgeberischen Zuständigkeiten deutlich gewachsen. Das vorliegende Taschenbuch orientiert sich am geltenden Recht zur Beihilfe des Bundes. Aber wir erläutern in einem eigenen Kapitel auch abweichende Regelungen der Länder.

Das sogenannte „Hamburger Modell“ zur „Pauschalen Beihilfe”, haben auch einige andere Länder eingeführt. Im Kapitel „Beihilfeleistungen in den Ländern” finden Sie hierzu weitere Informationen.

Manchmal ändern sich die Beihilfevorschriften schon kurz nach dem Redaktionsschluss. Damit unsere Leserinnen und Leser auf dem Laufenden bleiben können, haben wir unter www.beihilfe-online.de ein umfassendes Informationsangebot eingerichtet. Wir freuen uns auf Ihren Besuch im Internet.

Die Beihilfe ist für die mehr als 3,5 Mio. Beihilfeberechtigten in allen Gesundheitsfragen von grundlegender Bedeutung. Von jeher öffnet der INFO-SERVICE seine Publikationen auch dafür, Kliniken und sonstigen Gesundheitseinrichtungen eine Plattform zu bieten. Im Buch können Sie sich einen Einblick über die Angebote dieser Einrichtungen verschaffen.

Damit können Sie, liebe Leserinnen und Leser, auf dem Laufenden bleiben. Wir bedanken uns für ihre Treue und wünschen Ihnen eine gute Lektüre.



Dipl. Verw. Uwe Tillmann
INFO-SERVICE
Öffentlicher Dienst/Beamte

Beihilferecht des Bundes - Inhaltsübersicht

Unter dieser Rubrik informieren wir Sie zum Beihilferecht des Bundes:

- Vorbemerkungen zum Beihilferecht des Bundes

- Private Krankenversicherung I Gesetzliche Krankenversicherung I Pflege und Pflegeversicherung I

- Alten- und Pflegeheime

- Vorsorge für das Alter