Bundesbeihilfeverordnung (BBhV): § 59 Inkrafttreten |
Neu aufgelegt: Ratgeber "Die Beihilfe des Bundes und der Länder" für nur 7,50 Euro zzgl. 2,50 Euro Versandkosten >>>weiterLink-TIPP: Die wichtigsten Erläuterungen zum Beihilferecht mit allen Vorschriften in Bund und in den Ländern... www.beihilfe-online.de
|
§ 59 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur BBhV
59 Zu § 59 Inkrafttreten
59.1 1Die Verordnung ist am 13. Februar 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. 2Sie gilt gemäß Nummer 58.1.1 für Aufwendungen, die nach dem Datum der Verkündung entstanden sind.
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zu der Bundesbeihilfeverordnung
Nach § 57 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) vom 13. Februar 2009 erlässt das Bundesministerium des Innern folgende Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Bundesbeihilfeverordnung. Die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Rechtsverordnung über die Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung – BBhV)" hat insgesamt neun Anhänge, von denen wir in diesem Ratgeber aber nur den Anhang 1 dokumentieren. Die Anhänge 2 bis 8 finden Sie im Internet unter www.die-beihilfe.de
Anhang 1 (VwV zu § 18 Abs. 2 BBhV)
Verzeichnis der vom Bundesministerium des Innern bestellten Gutachterinnen und Gutachter und Obergutachterinnen und Obergutachter für Psychotherapie siehe Seiten 275f.
Anhang 2 (VwV zu § 18 Abs. 2 BBhV)
Formblätter zum Verfahren bei ambulanter Psychotherapie
Anhang 3 (VwV zu § 22 Abs. 2 Nr.1 BBhV)
Ausschluss von Life style Arzneimitteln nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBhV
Anhang 4 (VwV zu § 22 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. d BBhV)
Schwerwiegende Erkrankungen und Standardtherapeutika zu deren Behandlung sind:
Anhang 5 (VwV zu § 22 Abs. 4 BBhV)
Folgende Wirkstoffe oder Wirkstoffgruppen sind unter Beachtung der dazu gegebenen Hinweise nicht beihilfefähig:
Anhang 6 (VwV zu § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBhV)
1. Kurorteverzeichnis Inland
2. Register der Kurorte (Ortsteile), die wegen Zugehörigkeit zu einer größeren Einheit an anderer Stelle aufgeführt sind
Anhang 7 (VwV zu § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBhV)
Kurorteverzeichnis EU-Ausland
Kurorteverzeichnis Ausland
Anhang 8 (VwV zu § 41 Abs. 3 BBhV)
Vom BMI ausnahmsweise zugelassene Maßnahmen zur Früherkennung, Überwachung und Verhütung von Erkrankungen
Anhang 9 (zu Nr. 35.1.6.1)
Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01. Oktober 2003 i.d.F. vom 01.
Januar 2007
|
|
|
|
|
|
|