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Nebenjobs - Tipps und Rat
 
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Tipps für den Nebenjob
Das Nebentätigkeitsrecht ist nicht einfach. Der DBW hat deshalb einen Ratgeber aufgelegt, der für alle Nebenberufler und solche die es werden möchten, eine gute Hilfe ist. Der Ratgeber "Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst" ist übersichtlich gegliedert und erläutert die komplizierte Materie in verständlicher Sprache. Er eignet sich für Beamte und Angestellte gleichermaßen und kann hier bestellt werden >>>weiter

Hier zehn wichtige FRAGEN und ANTWORTEN zum NEBENJOB

1. Hat ein Arbeitnehmer im Rahmen der Nebenbeschäftigung dieselben Rechte und Pflichten wie in einem Arbeitsverhältnis?
#_Grundsätzlich bestehen auch in einer arbeitsrechtlichen Nebenbeschäftigung dieselben Rechte und Pflichten wie in einem normalen Arbeitsverhältnis. Allerdings sind die Nebenleistungs- und Schutzpflichten des Arbeitgebers nicht so umfangreich wie im normalen Arbeitsverhältnis.

2. Genießt ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Nebenbeschäftigung Kündigungsschutz?
#_Ja, auch ein Arbeitnehmer in Nebentätigkeit genießt allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz. Die Absicherung im Hauptberuf stellt keinen personenbedingten Kündigungsgrund dar, wenn der Arbeitgeber an Stelle des Nebenbeschäftigten einen Arbeitslosen einstellen will.

3. Darf ein Arbeitnehmer grundsätzlich einer Nebenbeschäftigung nachgehen?
#_Ja, die Ausübung einer Nebenbeschäftigung ist grundsätzlich zulässig. Der Arbeitnehmer kann sich auf die Grundrechte der Art. 12 bzw. Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes berufen.

4. Wann ist Nebenbeschäftigung unzulässig?
#_Nebenbeschäftigung ist insbesondere unzulässig, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse darlegen kann, dass der Arbeitnehmer die Nebentätigkeit unterlässt, Schwarzarbeit vorliegt oder die Nebentätigkeit während des Urlaubs geleistet wird.

5. Wann hat der Arbeitgeber ein "berechtigtes Interesse" daran, dass der Arbeitnehmer eine Nebenbeschäftigung unterlässt?
#_Ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers an der Unterlassung einer Nebenbeschäftigung seines Arbeitnehmers ist insbesondere dann gegeben, wenn die Nebentätigkeit den Arbeitnehmer daran hindert, seinen Arbeitspflichten aus dem Hauptarbeitsverhältnis nachzukommen, der Nebentätigkeit Wettbewerbsinteressen des Arbeitgebers entgegenstehen.

6. Wann ist auf jeden Fall eine Nebenbeschäftigung unzulässig?
#_Wenn die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers durch die Nebentätigkeit beeinträchtigt wird. Durch die Nebentätigkeit wird in diesem Fall die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers verletzt.

7. Welche Folgen hat es, wenn die Arbeitszeit im Hauptarbeitsverhältnis und in der Nebenbeschäftigung die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit überschreitet?
#_Die Arbeitszeit im Hauptarbeitsverhältnis und in der Nebentätigkeit darf die gesetzlichen zulässigen Grenzen (vgl. § 3 Arbeitszeitgesetz) nicht überschreiten. Wird mit der Arbeitszeit der Nebenbeschäftigung die gesetzlich zulässige Arbeitszeit erheblich überschritten, so ist der die Arbeitsgrenze übersteigende Arbeitsvertrag unwirksam.

8. Kann das Recht des Arbeitnehmers, eine Nebenbeschäftigung aufzugeben, vertraglich eingeschränkt oder aufgehoben werden?
#_Ja, das ist möglich. Ein vertragliches Nebentätigkeitsverbot ist aber nur wirksam, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran hat, wenn also z.B. die vom Arbeitnehmer geschuldete Arbeitsleistung beeinträchtigt wird.

9. Ist eine Bestimmung im Arbeitsvertrag wirksam, die dem Arbeitnehmer jede, vom Arbeitgeber nicht genehmigte Nebenbeschäftigung verbietet?
#_Nein, eine solche Bestimmung im Arbeitsvertrag ist unwirksam.

10 Welche Anforderungen sind an die Wirksamkeit der vertraglichen Beschränkung oder Aufhebung einer Nebenbeschäftigung zu stellen?
#_Ein vertragliches Nebentätigkeitsverbot kann nur dann wirksam sein, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran hat. Ein solches besteht insbesondere dann, wenn durch die Nebentätigkeit die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung beeinträchtigt wird.
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