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Kindergeld |
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Weitere wichtige Tipps zum Geld sparen bieten auch die anderen Ratgeber bzw. Taschenbücher, die Sie als Besucher dieser Website zum Vorzugspreis von 5,00 EUR online bestellen können Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte >>>weiter
Patientenverfügung>>>weiter
Die Beamtenversorgung mit Neuregelungen zum 1.1.2003>>>weiter
Die Beihilfe im März 2003 neu aufgelegt>>>weiter
Frauenratgeber >>>weiter
Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst >>>weiter
Kindergeld
Die kompletten Regelungen finden Sie im amtlichen Merkblatt, das Sie hier als PDF herunterladen können >>>weiter.
Nach dem Einkommensteuergesetz erhält Kindergeld, wer in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder im Ausland wohnt, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist (besonderer Personenkreis, beispielsweise Auslandslehrer) oder (auf Antrag beim Finanzamt) entsprechend behandelt wird. Ausländer können Kindergeld erhalten, wenn sie eine gültige Niederlassungs oder Aufenthaltserlaubnis zu bestimmten Zwecken besitzen(vor dem 01.01.2003 erteilte Aufenthalts-
berechtigungen sowie unbefristete Aufenthaltserlaubnisse gelten weiter als Niederlassungserlaubnis.
Für welche Kinder wird Kindergeld gezahlt:
- im ersten Grad mit dem Antragsteller verwandte Kinder (eheliche, nichteheliche Kinder),
- angenommene (adoptierte) Kinder,
- Kinder des Ehegatten (Stiefkinder) und Enkelkinder, die der Antragsteller in seinen Haushalt aufgenommen hat,
- Pflegekinder, mit denen der Antragsteller durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Band verbunden ist, sofern er sie in seinen Haushalt aufgenommen hat und zu einem nicht unwesentlichen Teil auf seine Kosten unterhält.
Wenn die Kinder schon das 18. Lebensjahr vollendet haben?
Für ein 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, wenn
- es sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet,
- es sich im Studium befindet,
- es sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes, einer vom Wehr- oder Zivildienst befreienden Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland nach § 14 b des Zivildienstgesetzes oder der Ableistung eines freiwilligen Dienstes liegt,
- es ohne Ausbildungsplatz ist,
- es ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr ableistet oder
es am Aktionsprogramm „Jugend“ der EU teilnimmt oder
- einen anderen Dienst im Ausland im Sinne von § 14 b Zivildienstgesetzes leistet.
Für ein 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, wenn es arbeitslos ist.
Wie hoch dürfen die Einkünfte und Bezüge eines über 18 Jahre alten Kindes sein?
Es wird kein Kindergeld gezahlt, wenn die Einkünfte und Bezüge, mit denen es seinen Unterhalt oder seine Berufsausbildung bestreiten kann, höher als 7.188 EURO im Kalenderjahr liegen. Bei Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (z.B. Ausbildungsvergütung) gelten als Einkünfte die Beträge, die sich nach Abzug der Werbungskosten von den Bruttoeinnahmen ergeben. Hierbei ist grundsätzlich der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.044 EURO abzuziehen (soweit nicht höhere Werbungskosten geltend gemacht werden).
In welchen Fällen kann über das 27. Lebensjahr hinaus Kindergeld gezahlt werden?
Über das 27. Lebensjahr hinaus wird für Kinder in Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium Kindergeld gezahlt, wenn
- sie den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet haben,
- sich freiwillig für nicht mehr als drei Jahre zum Wehrdienst verpflichtet haben oder
- eine vom Grundwehr- bzw. Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausgeübt haben, und zwar längstens für die Dauer des gesetzlichen Grundwehr- bzw. Zivildienstes. Für die Zeit der Ableistung der genannten Dienste selbst steht den Eltern kein Kindergeld zu.
Kindergeld für behinderte Kinder?
Für ein über 18 Jahre altes Kind wird Kindergeld gezahlt, wenn es wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist sich selbst zu unterhalten. Kindergeld wird für behinderte Kinder über das 27. Lebensjahr hinaus ohne altersmäßige Begrenzung gezahlt. Die Behinderung des Kindes muss jedoch schon vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten sein.
Wann beginnt und wann endet mein Anspruch auf Kindergeld?
Ein Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jeden Monat, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben. Er verjährt vier Jahre nach dem Jahr der Entstehung.
Was muss ich tun, um Kindergeld zu bekommen?
Der Antrag auf Kindergeld muß schriftlich gestellt und unterschrieben werden. Mündliche Anträge sind nicht möglich. Der Antrag kann auch durch einen Bevollmächtigten gestellt werden, beispielsweise durch Angehörige der steuerberatenden Berufe.
Wie hoch ist das Kindergeld?
Kindergeld wird seit Januar 2002 monatlich in folgender Höhe gezahlt:
- für das erste, zweite und dritte Kind jeweils 154 EURO
- für das vierte und jedes weitere Kind 179 EURO
Wann wird mein Kindergeld-Anspruch überprüft?
Die Familienkassen prüfen während des laufenden Kindergeldbezuges in bestimmten Abständen, ob die Voraussetzungen für Ihren Kindergeld-Anspruch noch vorliegen und das Kindergeld in der zutreffenden Höhe gezahlt wird. Die turnusmäßig immer zu Anfang eines Jahres versandten Fragebögen dienen der Überprüfung bereits geleisteter Zahlungen. Ärgern auch Sie sich über hohe Beiträge bei Ihrer Krankenversicherung? Sparen Sie Geld - mit der richtigen Krankenversicherung. Vergleichen lohnt sich! >>>weiter Die beliebte Ratgeberreihe für den öffentlichen Dienst umfasst acht Titel. Die Bücher sind übersichtlich gegliedert und aktuell. Angestellte, Arbeiter, Beamte, Anwärter und Auszubildende finden auch für komplizierte Vorschriften verständliche Erläuterungen. Jedes Buch kann für nur 7,50 Euro online bestellt werden. Die Buchtitel im Überblick: Sie interessieren sich für Beamten-Informationen? Im Doppelpack für nur 17,50 Euro bekommen Sie das Beamten-Info 12 x im Jahr und gratis dazu gibt es 1 x jährlich die aktuelle Ausgabe des Taschenbuches "Wissenswertes für Bamtinnen und Beamte" >>>weiter
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