Riester - Staatliche Förderung |
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Private Vorsorge ist unverzichtbar - auch für Beamte, Angestellte und Arbeiter im Öffentlichen Dienst
Mit der Rentenreform ist die Eigenvorsorge als zusätzliche Säule der Alterssicherung eingeführt worden.Wer zusätzlich etwas für seine Altersversorgung tun will, wird künftig durch Zulagen und Steuererleichterungen vom Staat gefördert. Die zusätzliche Altersversorgung ist mit Anreizen verbunden, es besteht aber kein Zwang privat vorzusorgen. Gefördert werden alle Personen, die Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung oder Empfänger von Besoldung oder Amtsbezügen sind: Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten. Wichtig: Wenn nur ein Ehepartner zum förderfähigen Personenkreis gehört, kann auch der selbst nicht förderfähige Ehepartner die Zulagenförderung erhalten. Auch nichterwerbstätige Ehepartner werden gefördert.
Ein Vorteil für Mütter! Ist eine Ehefrau (oder ein Ehemann) nicht erwerbstätig und nicht aozialversicherungspflichtig, kann sie/er trotzdem eigenständig für das Alter vorsorgen. Die Frau muss lediglich einen Vertrag zur Altersvorsorge auf ihren eigenen
Namen abschließen. Zahlt ihr förderfähiger Ehepartner seine Eigenbeiträge, dann erhält auch sie die Zulage. Die Ausnahme: Hat die Frau Kinder unter drei Jahren, erwirbt sie in dieser Zeit automatisch eigene Rentenansprüche. Um die volle Förderung zu erhalten, muss sie dann einen kleinen Mindesteigenbeitrag leisten. Ist die gesetzliche dreijährige Kindererziehungszeit vorbei, muss sie keinen Beitrag mehr leisten. Wenn nicht anders vereinbart, fließt die Kinderzulage automatisch auf das Konto der Ehefrau. Grundsätzlich werden Anlageformen gefördert, die im Alter durch lebenslange Zahlungen die staatliche Rente ergänzen.
Mit Beginn der staatlichen Förderung im Jahre 2002 werden von privaten Trägern wie Banken und Versicherungen zahlreiche Anlageformen
angeboten. Das können Rentenversicherungen, Fonds oder Banksparpläne sein. Auch bereits bestehende Verträge können unter bestimmten Voraussetzungen dazu zählen. Grundsätzlich entscheidet jeder selbst, ob und in welcher Form eine zusätzliche Altersvorsorge aufgebaut werden soll. Der Staat fördert den gewählten Vertrag, wenn die Angebote zertifiziert sind. Beiträge für die zusätzliche Altersvorsorge können bei der Steuer als Sonderausgaben gelten gemacht werden. Zusätzlich bleiben in der Ansparphase sowohl Zinsen als auch die Erträge hieraus steuerfrei. Altersvorsorgeaufwendungen können als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden – unabhängig vom individuellen Einkommen. |
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