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Beihilfe. Mit sehr vielen Informationen rund um das Beihilferecht des Bundes und der Länder
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Die beliebte Ratgeberreihe für den öffentlichen Dienst umfasst acht Titel. Die Bücher sind übersichtlich gegliedert und aktuell. Angestellte, Arbeiter, Beamte, Anwärter und Auszubildende finden auch für komplizierte Vorschriften verständliche Erläuterungen. Jedes Buch kann für nur 7,50 Euro online bestellt werden. Die Buchtitel im Überblick:
Sie interessieren sich für Beamten-Informationen? Im Doppelpack für nur 17,50 Euro bekommen Sie das Beamten-Info 12 x im Jahr und gratis dazu gibt es 1 x jährlich die aktuelle Ausgabe des Taschenbuches "Wissenswertes für Bamtinnen und Beamte"
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Neu aufgelegt: DBW-Ratgeber
"Die Beihilfe" - ab Ende November 2003 lieferbar! Beihilfeberechtigte haben alle drei Jahre Anspruch auf eine Heilkur. Welche Kosten die Beihilfe darüber hinaus abdeckt, können Sie im DBW-Ratgeber "Die Beihilfe" nachlesen, den Sie hier für nur 7,50 EUR online bestellen können.
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Beihilfevorschriften - BhV
Artikel 1
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften - BhV) in der Fassung der 26. allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Beihilfevorschriften vom 1. November 2001
Inhaltsübersicht§ 1 Anwendungsbereich, Zweckbestimmung und Rechtsnatur
§ 2 Beihilfeberechtigte Personen
§ 3 Berücksichtigungsfähige Angehörige
§ 4 Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen
§ 5 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen
§ 6 Beihilfefähige Aufwendungen bei Krankheit
§ 7 Beihilfefähige Aufwendungen bei Sanatoriumsbehandlung
§ 8 Beihilfefähige Aufwendungen bei Heilkur
§ 9 Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit
§ 10 Beihilfefähige Aufwendungen bei Vorsorgemaßnahmen
§ 11 Beihilfefähige Aufwendungen bei Geburt
§ 12 Beihilfefähige Aufwendungen in Todesfällen
§ 13 Beihilfefähige, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen
§ 14 Bemessung der Beihilfen
§ 15 Begrenzung der Beihilfen
§ 16 Beihilfen beim Tode des Beihilfeberechtigten
§ 17 Verfahren
§ 18 Übergangs- und Schlußvorschriften
Artikel 2
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Aufwendungen bei Empfängnisregelung, nicht rechtswidrigem Schwangerschaftsabbruch und nicht rechtswidriger Sterilisation. Direkt zur Vorschrift
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Artikel 3
Inkrafttreten
Anlage 1
Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung. Direkt zur Vorschrift
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Anlage 2
Zahnärztliche Leistungen
Anlage 3
Hilfsmittel
Anhang 1
Hinweise zum Gebührenrecht
Zu den
Beihilfevorschriften - Ausland >>>weiter
Der Ratgeber
Die Beihilfe gibt auf 216 Seiten einen Überblick über das aktuelle Beihilferecht. Der Text orientiert sich an den Beihilfevorschriften des Bundes, die auch in neun Bundesländern gelten. In sieben Ländern gelten eigenständige Landesregelungen. Wichtige - vom Bundesrecht abweichende - Vorschriften werden verständlich erläutert. Das Buch enthält Tipps und Ratschläge sowie den vollständigen Wortlaut der Bundesbeihilfevorschriften. Daneben enthält der Ratgeber ein Verzeichnis von Kliniken und Sanatorien. Zur Online-Bestellung
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